Das erste Filmfestival in Aachen


KOMMENDE EVENTS


FILMFEST AACHEN 2025
5.-7. September (Apollo)

FFA WATCHLIST
3. JUNI / MILLENIUM MAMBO (Eden Palast)

UKRAINISCHE FILMTAGE NRW
5. JUNI / TIMESTAMP
7. JUNI / FRAGMENTS OF ICE

CINEMA OBSCURA
21. JUNI / VIDEODROME (Apollo)

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>>> EINREICHUNG FILMFREEWAY

Ihr möchtet Teil des Filmfest Aachen 2025 sein und eure Arbeit mit dem Aachener Publikum teilen? Dann reicht euren Film bei uns ein – über Filmfreeway oder per E-Mail an submission@filmfestaachen.de

*BITTE DIE UNTENSTEHENDEN KRITERIEN BEACHTEN*

Einreichungen sind für zwei Sektionen möglich:

  1. Öcher Wettbewerb, dotiert mit 500€
  2. Feature Film Wettbewerb, dotiert mit 1.000€


Zulassungskriterien für die Einreichung:

1. Öcher Wettbewerb

  • das Projekt hat einen KLAREN BEZUG zur Stadt Aachen und/oder zur Städteregion Aachen. Zum Beispiel Filme, die in der Stadt oder Region Aachen gedreht wurden, dort produziert wurden oder die Region als Handlungselement oder dokumentarisches Thema haben. Sollte der Bezug nicht eindeutig erkennbar sein, sende bitte eine kurze Begründung an submission@filmfestaachen.de
  • das Projekt wurde 2023 oder später fertiggestellt

2. Feature Film Wettbewerb

  • Filme, die im Jahr 2024 oder später fertiggestellt wurden
  • Filme, die vor Beginn des Festivals noch nicht in Deutschland veröffentlicht wurden (z.B. Kino oder Fernsehen)

Bedingungen und Konditionen

Mit der Einreichung eines Films beim Filmfest Aachen erklärt sich der Einreicher mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

  1. Der Einreichende versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an dem eingereichten Film besitzt, insbesondere die Rechte am Drehbuch, an der Musik, an den Bildern und an den Darbietungen, und dass der Film nicht die Rechte Dritter verletzt.
  2. Falls der Film ausgewählt wird, räumt der Einreichende dem Festival das nicht-exklusive Recht ein, den Film während der offiziellen Festivaldaten an jedem Veranstaltungsort des Festivals zu zeigen. Der Film darf ohne Entschädigung für den Filmemacher oder eine andere Partei gezeigt werden.
  3. Wird der Film ausgewählt, erklärt sich der Einreichende bereit, ein digitales Kinopaket (DCP) des Films zu erstellen und dem Festival kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Einreichende erklärt sich bereit, dem Festival auf Anfrage Werbematerialien zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Standbilder, eine Synopsis, Poster und Trailer. Diese Materialien können vom Festival für Werbe- und Marketingzwecke in allen Medien, einschließlich Online-Plattformen und Printmedien, verwendet werden.
  5. Alle eingereichten Filme werden vom Programmteam des Festivals geprüft. Alle Entscheidungen über die Auswahl der Filme sind endgültig. Das Festival ist nicht verpflichtet, Feedback zu den eingereichten Filmen zu geben.
  6. Sobald ein Film offiziell ausgewählt wurde, kann er nicht mehr ohne schriftliche Zustimmung des Festivals aus dem Programm genommen werden.
  7. Der Einreichende erklärt sich damit einverstanden, das Festival, seine Organisatoren, Sponsoren und Partner von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Schäden und Kosten freizustellen, die sich aus der Vorführung oder Werbung für den eingereichten Film ergeben.
  8. Mit der Einreichung eines Films zum Festival bestätigt der Einreichende , dass er alle oben genannten Bedingungen gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt.

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